Der Gesundheitsschutz vor der nichtionisierenden Strahlung (NIS), umgangssprachlich Elektrosmog genannt, soll endlich in der Bundesverfassung verankert werden. Dies erfolgt im Art. 118 Schutz der Gesundheit, wo bereits der Schutz vor radioaktiver (ionisierender) Strahlung enthalten ist. Die Initiative will das Vorsorgeprinzip stärken, eine möglichst tiefe Strahlenbelastung für Mensch, Tier und Umwelt garantieren sowie eine nachhaltigere Kommunikationsinfrastruktur fördern.
Was verlangt die Initiative?
Anlagen und Geräte sollen den Grundsatz der technisch und betrieblich tiefstmöglich erreichbaren Exposition einhalten. Gebäude sollen grundsätzlich per Kabel mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden. Die drahtlose Datenübertragung soll über möglichst kurze Funkstrecken erfolgen.
Die Übergangsbestimmungen unterbinden bis zur Inkraftsetzung der Ausführungsbestimmungen eine Einführung der Millimeterwellen für den Mobilfunk sowie eine weitere Schwächung des heutigen Schutzniveaus.
Was bewirkt die Initiative?
Die Einführung neuer Mobilfunk-Generationen erfordert, dass die Infrastruktur im Fernmeldebereich umgestaltet wird. Mit einem leistungsfähigen Glasfasernetz, der Versorgung der Innenräume über das Festnetz und dem Vermeiden unnötiger Gebäudedurchstrahlung verpflichten wir die Telekommunikationsanbieter zu Innovation und Nachhaltigkeit im Netzausbau. Geringere Strahlung bedeutet weniger Gefährdung, was technisch durch möglichst kurze Übertragungsdistanzen und möglichst wenig Durchdringung von Wänden erreicht wird. Die Initiative ist technologieneutral formuliert und behindert keine Entwicklung.
Wer steht hinter der Initiative?
Die Initiative ist unter Mitwirkung von Persönlichkeiten aus Technik, Medizin, Rechtswesen und Politik entstanden. Das Initiativkomitee und das Unterstützungskomitee sind überparteilich zusammengesetzt. Die Partei der Grünen unterstützt die Initiative. Lanciert und koordiniert wird die Initiative vom Verein Frequencia.